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Aktenzeichen I 803/80

Datum 17.04.1880

Leitsatz Kann der Wechselprotest, wenn der Adressat im Konkurse, in seinem zeitherigen Geschäftslokale, oder muß er in seiner Wohnung erhoben werden? Bedeutung der Beurkundung im Proteste, daß das Geschäftslokal verschlossen gefunden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002080023

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