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Aktenzeichen V 202/80
Datum 30.06.1880
Leitsatz Inwieweit ist ein Armenverband berechtigt, nach §. 62 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 aus eigenem Rechte Ansprüche geltend zu machen, welche einem von ihm unterstützten Armen aus dem Haftpflichtgesetze vom 7. Juni 1871 zustehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640020F0045
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