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Aktenzeichen II 199/80
Datum 21.09.1880
Leitsatz Kann ein in der Wohnung des Bezogenen aufgenommener Abwesenheitsprotest, welcher den Mangel eines Geschäftslokales nicht feststellt, dennoch unter Umständen den Formvorschriften des Art. 91 der Wechs.-Ordn. genügen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002120059
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