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Aktenzeichen III 414/80

Datum 24.09.1880

Leitsatz Darf das Gericht wegen Nichtbefolgung der Vorschrift des §. 108 (120 a) Abs. 1 u. 2 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 von Amts wegen seine Unzuständigkeit aussprechen? Begriff der Gemeindebehörde. Anwendung des Grundsatzes, daß die Gerichte das Recht kennen müssen, auf die Kenntnis der Gemeindebezirke und der Behördeneinrichtungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002130063

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