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Aktenzeichen I 330/80
Datum 13.10.1880
Leitsatz Trägt der Mandant oder der Mandatar die Transportgefahr einer Postsendung, mittels welcher der Mandatar Gelder, welche er im Auftrage des Mandanten erhoben, demselben überschickt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640021D0116
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