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Aktenzeichen I 398/80

Datum 20.10.1880

Leitsatz Sind Verträge, wodurch der eine Kontrahent dem anderen Kontrahenten gegenüber sich verpflichtet, einzelne bestimmte Waren weder zu fabrizieren, noch zu vertreiben, noch das Fabrikationsgeheimnis anderen mitzuteilen, wenn diese Beschränkung weder örtlich noch zeitlich begrenzt ist, als gegen §§. 1. 10 der Reichsgewerbeordnung oder gegen die guten Sitten verstoßend ungültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640021E0118

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