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Aktenzeichen III 455/79

Datum 11.06.1880

Leitsatz Bleibt bei Verjährung der persönlichen Klage eine natürliche Verbindlichkeit übrig? Sind auch Einreden der Verjährung unterworfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002280158

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