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Aktenzeichen IVa 767/80
Datum 23.03.1880
Leitsatz 1. Inhalt der Verpflichtung des zur Leistung einer Handlung Verurteilten bei subjektiver Unmöglichkeit der Leistung. 2. Wird die Verpflichtung des Verkäufers, im Falle der Arglist oder des groben Versehens dem Käufer, welchem die Sache entwährt worden, das volle Interesse zu leisten, durch die Fassung des §. 155 I. 5 A.L.R. ausgeschlossen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002380202
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