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Aktenzeichen Vb 369/79

Datum 21.04.1880

Leitsatz Steht demjenigen Teile einer Hypothekenforderung, welchen der zu Abschlagszahlungen verpflichtete Grundeigentümer abgetragen hat, bei der Verteilung der Kaufgelder des Grundstückes gleiches Recht zu, wie der Restforderung des Gläubigers, oder hat diese den Vorzug?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640023A0206

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