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Aktenzeichen Va 37/80
Datum 13.05.1880
Leitsatz 1. Hat der Grundeigentümer, insofern es sich nicht um eine Befriedigung in der freien Feldflur handelt, ein Recht darauf, zu verlangen, daß eine zwischen seinem und dem Grundstücke des Nachbars bestehende Scheidung erhalten bleibt? 2. Kann der Grundeigentümer dieses Recht auch gegen den Dritten geltend machen, welcher die Scheidung wegnimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640023C0213
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