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Aktenzeichen Va 260/79

Datum 05.07.1880

Leitsatz Werden bei notwendiger Subhastation bewegliche Sachen, welche mit dem subhastierten Grundstücke verbunden sind, von dem Ersteher durch das Zuschlagsurteil auch dann erworden, wenn sie sich nicht im Eigentum des Subhastaten befanden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002460255

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