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Aktenzeichen I 341/80

Datum 29.05.1880

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen macht die Genehmigung des Konkursverwalters zum Pfandverkaufe vom Gemeinschuldner verpfändeter fremder Sachen seitens des Pfandgläubigers die Konkursmasse gegen den Eigentümer der Sachen auf Wertserstattung verantwortlich? Haftung der Masse bei Aufgabe eines Rechtes, welches im Falle der Erhaltung dem Eigentümer der Sachen zu statten gekommen wäre, nur im Falle der Bereicherung der Masse oder eines Verschuldens des Verwalters. -- In welcher Höhe gebührt dem Eigentümer der der Konkursmasse zugeflossene Erlösüberschuß, wenn ein solcher lediglich durch den Pfandverkauf der fremden Sachen neben eigenen des Gemeinschuldners bewirkt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002490265

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