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Aktenzeichen II 61/79

Datum 08.07.1880

Leitsatz Ist, wenn bei Errichtung einer Aktiengesellschaft ein Aktionär eine auf das Grundkapital anzurechnende Einlage macht, welche nicht in barem Gelde besteht, die gemäß Art. 209b. H.G.B. in dem Gesellschaftsvertrage enthaltene Festsetzung des Wertes der Einlage als ein vom Gesellschaftsvertrage verschiedenes Geschäft im Sinne des Satzes 1 der allgemeinen Vorschriften des Stempeltarifs des preußischen Gesetzes wegen der Stempelsteuer vom 7. März 1822 anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002500303

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