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Aktenzeichen Va 301/79

Datum 08.07.1880

Leitsatz Kann derjenige, welchem unter der Herrschaft des Gesetzes über den Eigentumserwerb u. s. w. vom 5. Mai 1872 ein Grundstück verkauft und übergeben ist, die Rechte eines redlichen Besitzers dem gegenüber geltend machen, welcher zu einer späteren Zeit auf Grund der Auflassung die Eintragung als Eigentümer des Grundstückes erhalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002510308

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