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Aktenzeichen IVa 141/79

Datum 01.10.1880

Leitsatz Darf, wenn ein zahlungshalber gegebener Wechsel ausgeklagt und erstritten ist, demgemäß nur dieser Wechselanspruch oder auch die unterliegende Forderung als im Sinne des Anfechtungsgesetzes vom 9. Mai 1855 vollstreckbar angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002580340

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