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Aktenzeichen II 142/80

Datum 05.06.1880

Leitsatz Auslegung der mit Kabinetsordre v. 23. August 1821 publizierten Bulle de salute animarum, soviel die Bestimmungen derselben über die den Bischöfen u. s. w. zu gewährenden Wohnungen betrifft. Kann die Rüge der unrichtigen Auslegung der genannten Bulle einen Kassationsgrund bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002590340

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