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Aktenzeichen III 206/80

Datum 12.10.1880

Leitsatz Ist es zur Anfechtung der Ergebnisse der neuen steueramtlichen Vermessungen der Gemarkungen im Bezirke des Appellationsgerichtes zu Kassel bezüglich der Grenzen und der Bezeichnung der neu kartierten Grundstücke in den gerichtlichen Büchern erforderlich, daß nicht allein die Berichtigungsklage innerhalb der vom Grundbuchamte bestimmten Frist erhoben, sondern daß auch diese Anfechtung durch innerhalb jener Frist bewirkte Vormerkung im Grundbuche gewahrt sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640025A0345

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