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Aktenzeichen II 251/80
Datum 09.11.1880
Leitsatz Kann eine Gemeinde, welcher an dem Grundstücke eines ihrer Bürger die Servitut der Wasserleitung aus einer auf demselben entspringenden Quelle zusteht, dem Eigentümer des benachbarten Grundstückes Grabungen nach einer Quelle verbieten, weil infolge hiervon die Quelle im dienenden Grundstücke versiegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002620368
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