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Aktenzeichen V 506/80

Datum 02.06.1880

Leitsatz Gehören zu den nach §§. 22. 23 der deutschen Konkursordnung anfechtbaren Rechtshandlungen auch Leistungen, welche vom Gläubiger erzwungen sind, insbesondere durch Arrestanlegung erwirkte Sicherheitsbestellungen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002650374

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