zurück
Aktenzeichen V 506/80
Datum 02.06.1880
Leitsatz Gehören zu den nach §§. 22. 23 der deutschen Konkursordnung anfechtbaren Rechtshandlungen auch Leistungen, welche vom Gläubiger erzwungen sind, insbesondere durch Arrestanlegung erwirkte Sicherheitsbestellungen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002650374
zurück