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Aktenzeichen II 22/80

Datum 24.09.1880

Leitsatz Ist gegen die von einem Oberlandesgericht nach §. 183 Abs. 3 G.V.G. getroffene Entscheidung, wenn die Ordnungsstrafe bei Verhandlung einer Civilsache festgesetzt war, weitere Beschwerde zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640026A0385

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