zurück
Aktenzeichen II 22/80
Datum 24.09.1880
Leitsatz Ist gegen die von einem Oberlandesgericht nach §. 183 Abs. 3 G.V.G. getroffene Entscheidung, wenn die Ordnungsstrafe bei Verhandlung einer Civilsache festgesetzt war, weitere Beschwerde zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640026A0385
zurück