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Aktenzeichen III 37/80

Datum 22.10.1880

Leitsatz Eine weitere Beschwerde an das Reichsgericht ist ausgeschlossen, wenn Amtsgericht und Oberlandesgericht gleichförmig entschieden haben, obwohl eine davon abweichende Entscheidung des Landgerichts in Mitte liegt.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002770413

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