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Aktenzeichen III 79/80
Datum 12.11.1880
Leitsatz Wem sind die in Auseinandersetzungsangelegenheiten erlassenen Urteile zuzustellen, wenn Prozeßbevollmächtigte vorhanden sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464002790418
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