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Aktenzeichen II 252/80

Datum 05.11.1880

Leitsatz Kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist erteilt werden, wenn die Berufungsschrift erst am vorletzten Tage der Frist dem Gerichtsvollzieher übergeben (§. 213 C.P.O.) und nachher die Zustellung durch die Schuld der Zustellungsorgane verspätet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640027D0425

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