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Aktenzeichen IV 181/87

Datum 17.11.1887

Leitsatz Wie weit haftet eine gemäß §. 86 Nr. 2-4 des Gesetzes vom 15. Juni 1883, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter (R.G.Bl. S. 103), errichtete Pensionskasse für die Pensionsansprüche, welche ihren Mitgliedern aus der Teilnahme an einer bestehenden Krankenkasse (§§. 85. 86 Abs. 1 und Nr. 1 des angeführten Gesetzes) im Falle des Fortbestehens dieser letzteren Kasse als Pensionskasse erwachsen sein würden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014010001

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