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Aktenzeichen I 268/87

Datum 19.11.1887

Leitsatz a) Über den Einfluß des Umstandes, daß eine Partei ihrem an sich beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhafterweise unmöglich gemacht hat, auf die Klarlegung des Beweisstückes. b) Über die Beweislast, im Falle der beklagte Käufer der Klage des Verkäufers auf den Kaufpreis gegenüber das Recht auf Abminderung des Preises wegen Mangels vorbedungener Eigenschaften der Ware geltend macht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014020005

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