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Aktenzeichen I 260/87

Datum 16.11.1887

Leitsatz Rückversicherung. Rechtliche Natur des Exzedentenvertrages. Ist der Rückversicherer verpflichtet, dem Rückversicherten die Einsicht seiner auf die gemeinschaftlichen Versicherungen Bezug habenden Geschäftsaufzeichnungen zu gestatten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640140B0042

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