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Aktenzeichen I 313/87

Datum 21.12.1887

Leitsatz Haftet der Rheder des geschleppten Schiffes bei einem Zusammenstoße desselben mit einem anderen Schiffe für den hierdurch entstandenen Schaden, wenn dieser durch das Verschulden der Besatzung des angenommenen Schleppdampfers herbeigeführt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014100084

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