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Aktenzeichen I 371/87

Datum 01.02.1888

Leitsatz Urheberrecht. Ist einmaliges Abschreiben der Stimmen einer Oper behufs der Benutzung für öffentliche Aufführungen als Nachdruck anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014140100

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