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Aktenzeichen I 37/88

Datum 28.03.1888

Leitsatz Begründet eine als Wechsel bezeichnete Schrift, in deren Eingang Zahlung der Wechselsumme "auf Sicht", an einer anderen Stelle aber Zahlung zur Verfallzeit "ohne vorhergegangene Präsentation" versprochen wird, eine wechselmäßige Verbindlichkeit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014280182

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