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Aktenzeichen I 78/88

Datum 28.04.1888

Leitsatz Ist es gerechtfertigt, falls von den dem Staate benannten Mitgliedern des eine Anleihe dieses Staates übernehmenden Konsortium der Stempel nach Tarif 4 II A 2 des Reichsstempelgesetzes, berechnet nach dem Emissionskurswerte aller Anleihescheine, entrichtet ist, außerdem von dem leitenden Hause nach Verhältnis der Beteiligungsquote dem Staate nicht benannter Mitbeteiligten an dem Konsortialanteile des leitenden Hauses Stempelbeträge nach jener Bestimmung des Tarifes einzuziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640142B0196

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