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Aktenzeichen IV 225/87

Datum 15.12.1887

Leitsatz Muß die einseitige unüberwindliche Abneigung, um als Ehescheidungsgrund gelten zu können, durch erhebliche Thatsachen motiviert sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014390251

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