zurück
Aktenzeichen IV 225/87
Datum 15.12.1887
Leitsatz Muß die einseitige unüberwindliche Abneigung, um als Ehescheidungsgrund gelten zu können, durch erhebliche Thatsachen motiviert sein?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014390251
zurück