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Aktenzeichen IV 268/87

Datum 19.01.1888

Leitsatz Nach welchem Orte bestimmt sich der Wohnungsgeldzuschuß eines Beamten, wenn der Sitz der Anstalt, bei welcher er angestellt ist, nach einem anderen Orte verlegt wird, der Beamte aber mit Erlaubnis seiner vorgesetzten Dienstbehörde seinen Wohnsitz an dem Orte beibehält, an welchem die Anstalt bisher ihren Sitz hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640143C0267

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