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Aktenzeichen V 286/87

Datum 01.02.1888

Leitsatz Dürfen der Inhalt und Umfang eines in der zweiten Abteilung des Grundbuches eingetragenen Rechtes aus dem der Eintragung zu Grunde liegenden, in dem Eintragungsvermerke in Bezug genommenen Titel erklärt und ergänzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640143F0274

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