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Aktenzeichen V 302/87
Datum 15.02.1888
Leitsatz Wieweit reicht die im §. 140 des preußischen Gesetzes vom 13. Juli 1883, betreffend die Zwangsvollstreckung in Immobilien, dem Eigentümer eines zur Zwangsverwaltung gezogenen Grundstückes auferlegte Beschränkung in der Verfügung über die Einkünfte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014420290
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