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Aktenzeichen III 293/87
Datum 17.02.1888
Leitsatz 1. Kann nach den im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes geltenden Vorschriften eine Kirche die auf Grund eines im Gemeindebezirke geltenden Gewohnheitsrechtes in Anspruch genommene Abgabe im Rechtswege gegen die Verpflichteten geltend machen? 2. Ist die Übung ein Erfordernis des Gewohnheitsrechtes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014440304
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