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Aktenzeichen V 306/87

Datum 22.02.1888

Leitsatz 1. Ist die Pfändung der Forderung aus einer Grundschuld nach Vorschrift des §. 730, oder nach Vorschrift des §. 732 C.P.O. (durch Besitznahme des Grundschuldbriefes) zu bewirken? 2. Ist es im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechtes zur Begründung des Pfändungspfandrechtes an einer verbrieften Forderung, namentlich einer Hypotheken- oder Grundschuldforderung notwendig, daß die Schuldurkunde dem Pfändungsgläubiger ausgehändigt wird; wird insbesondere die Entstehung des Pfandrechtes dadurch verhindert, daß die Schuldurkunde im Besitze eines Dritten sich befindet? 3. Rechtswirkung des Pfändungspfandrechtes an Hypotheken- und Grundschuldforderungen Dritten gegenüber.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014450307

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