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Aktenzeichen II 213/87

Datum 16.12.1887

Leitsatz Hat der Ausdruck "paisible" in Art. 23 Code de procédure civile und in Art. 2229 Code civil nur die Bedeutung, daß der Besitz kein gewaltsamer sein dürfe (Art. 2233 Code civil), oder stellt er auch als Erfordernis des Verjährungsbesitzes auf, daß derselbe nicht troubliert sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640144C0342

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