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Aktenzeichen II 245/87
Datum 02.12.1887
Leitsatz 1. Kann die Klage auf Erbabsonderung (Art. 878 des bürgerl. Gesetzbuches) auch gegen den Erben gerichtet werden oder nur gegen dessen Gläubiger? 2. Findet der Art. 879 des bürgerl. Gesetzbuches auch gegen die Vermächtnisnehmer Anwendung, und wann liegt der Fall der Annahme des Erben als Schuldner vor?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640144D0346
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