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Aktenzeichen II 264/87
Datum 28.12.1887
Leitsatz 1. Können Lichtfenster, welche nicht nach den Vorschriften der Artt. 676. 677 des bürgerl. Gesetzbuches eingerichtet sind, durch Ersitzung erworben werden? 2. Inwiefern ist deren Erwerbung als Dienstbarkeit durch Anerkenntnis (Art. 695 des bürgerl. Gesetzbuches) statthaft, und können dieselben, wenn durch Anerkenntnis oder Titel eine Dienstbarkeit begründet worden ist, verbaut werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640144E0348
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