zurück

Aktenzeichen II 334/87

Datum 06.03.1888

Leitsatz 1. Erstreckt sich das dem Vermieter nach Art. 2102 Ziff. 1 des bürgerl. Gesetzbuches zustehende gesetzliche Pfandrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch auf solche von dem Mieter eingebrachte Sachen, welche Eigentum eines Dritten sind? 2. Inwieweit hat diese Vorschrift in der preußischen Rheinprovinz heute noch Geltung, und inwieweit ist dieselbe durch §. 7 des preußischen Ausführungsgesetzes zur Konkursordnung aufgehoben worden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014500355

Download PDF

zurück