zurück
Aktenzeichen I 202/87
Datum 05.10.1887
Leitsatz Ist für die Klage des Käufers, welcher, nachdem ihm die Ware nach seinem Wohnorte übersandt ist und er den Kaufpreis für dieselbe vor deren Ankunft gezahlt hat, von dem an einem anderen Orte wohnhaften Verkäufer wegen Mängel der Ware redhibitorisch deren Wiederabnahme gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangt, das Gericht des Wohnortes des Käufers zuständig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014510358
zurück