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Aktenzeichen III 208/87

Datum 02.11.1887

Leitsatz Darf das Gericht, welches auf Widerspruch des Konkursverwalters darüber zu entscheiden hat, ob der gegen den jetzigen Gemeinschuldner erkannte Arrest bei fehlender Glaubhaftmachung des Arrestgrundes gegen Sicherheitsleistung angeordnet werden durfte, sein Ermessen durch die Rücksicht auf die Lage der Konkursgläubiger bestimmen lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014520361

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