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Aktenzeichen V 267/87
Datum 14.01.1888
Leitsatz 1. Kann der Litisdenunziat, welcher als Nebenintervenient einer Partei beigetreten ist, als Zeuge vernommen werden? 2. Notwendigkeit der Vereidigung von Sachverständigen und sachverständigen Zeugen. 3. Kennt die Civilprozeßordnung außer dem Falle des §. 425 bedingte Endurteile?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640145A0390
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