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Aktenzeichen I 218/87

Datum 15.10.1887

Leitsatz Inwiefern sind prozessuale Vereinbarungen auf Grund von Versicherungsbedingungen rechtswirksam? Ist auf Grund des in den letzteren unter der Herrschaft des früheren Prozeßrechtes ausgesprochenen bedingten Verzichtes der Kontrahenten auf die Oberappellation auch die jetzige Revision für ausgeschlossen zu erachten? Ist nach der Civilprozeßordnung eine bei Abschluß des Versicherungsvertrages getroffene Vereinbarung zulässig, nach welcher die Ersatzpflicht des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Schade und dessen Umfang in einer näher festgesetzten Weise festgestellt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640145C0398

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