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Aktenzeichen II 123/87
Datum 03.01.1888
Leitsatz Kann die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses, welcher nicht mehr durch sofortige Beschwerde angefochten werden kann, aus dem Grunde beantragt und angeordnet werden, weil der Wert des Streitgegenstandes in anderer Weise festgesetzt und erhöht worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640145F0408
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