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Aktenzeichen II 293/87

Datum 13.01.1888

Leitsatz Kann, nachdem eine ohne Vorrecht angemeldete Konkursforderung in der Tabelle als unstreitig festgestellt worden ist, die Anmeldung eines Vorrechtes noch nachgeholt oder dessen Geltendmachung mit der auf §. 133 Abs. 2 K.O. gegründeten Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache begegnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014610412

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