zurück
Aktenzeichen VI 9/88
Datum 30.01.1888
Leitsatz Steht wegen Ablehnung des Antrages, die Verpflichtung der zum Armenrechte gelassenen Partei zur Nachzahlung von Gebühren auszusprechen, dem Antragsteller die Beschwerde zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464014630417
zurück