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Aktenzeichen II 28/88

Datum 23.03.1888

Leitsatz Was ist höhere Gewalt im Sinne des Haftpflichtgesetzes? Ist darunter etwas Anderes zu verstehen als unter "unabwendbarem äußerem Zufall" oder unter "Naturereignissen und anderen unabwendbaren Zufällen"? Kann höhere Gewalt auch in einer Handlung des Verletzten gefunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015040013

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