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Aktenzeichen II 41/88

Datum 10.04.1888

Leitsatz Kommt es, wenn in einem gemäß §. 208 K.O. eröffneten Konkursverfahren eine Rechtshandlung des im Auslande wohnenden Gemeinschuldners auf Grund des §. 23 K.O. angefochten wird, bei der Feststellung der Zahlungseinstellung lediglich auf die Verhältnisse der im Inlande bestehenden Zweigniederlassung oder auf das Verhalten des Gemeinschuldners im ganzen an?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015050021

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