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Aktenzeichen II 92/88

Datum 11.05.1888

Leitsatz 1. Findet §. 70 Abs. 3 G.V.G. auf Gebühren für Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Großherzogtume Baden Anwendung? 2. Genießen dieselben das in §. 54 Ziff. 2 K.O. bezeichnete Vorrecht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464015090046

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